LEISTUNGEN

Wir beraten Privatpersonen in Fragen rund um das energieeffiziente Bauen und Sanieren für zukunftsfähige, energieeffiziente Gebäude sowie deren gesetzliche Vorgaben und relevante Förderungen. Wichtig für uns sind die individuellen Wünsche und Belange unserer Kunden. Wir begleiten Sie zuverlässig, von der Planungsphase bis hin zur Abnahme Ihrer Immobilie.

DAS SIND IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK:

  • Neue und sanierte Gebäude senken die Nebenkosten
    der Bewohner und Nutzer
  • Gesamtheitliche Betrachtung über die Lebensdauer
    des Gebäudes (Produktlebenszyklus) verringert die
    finanzielle Belastung für den Bauherrn bzw. Eigentümer
  • Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden erhält
    den städtebaulichen Charakter und schützt die
    Bausubstanz
  • Erhöhung der Behaglichkeit für die Bewohner
  • Regenerative wie auch moderne Materialien und
    Anlagetechniken machen Ihre Immobilie wertvoller
    und zukunftsfähiger.

Für Neubauten, “zu errichtende Gebäude” (EnEV), sind
energetische Grenzwerte einzuhalten und unterschiedliche
Nachweise beizubringen. Nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV) sind dies:


NACHWEIS DES WÄRMESCHUTZES
NACHWEIS DES PRIMÄRENERGIEBEDARFES
NACHWEIS DES SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZES


Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
verlangt zusätzlich, Gebäude zu festgelegten Anteilen aus
regenerativen Energiequellen zu beheizen und zu kühlen
oder geeignete Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Weiter müssen die Bauteile und Wärmebrücken den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2, sowie den klimabedingten Feuchteschutz nach DIN 4108-3 erfüllen.

Durch uns können sämtliche Nachweise erbracht und deren
Umsetzung sichergestellt werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Senken von Lebenszykluskosten des Gebäudes
    (Gesamtheitliche Betrachtung)
  • Senken von Nebenkosten durch regenerative,
    moderne Anlagentechniken
  • Hohe Bauqualität

SANIERUNG
Im Auftrag von Eigentümern und Käufern untersuchen
wir Gebäude bezüglich unbedingter Nachrüstverpflichtungen.
Bei Umbau, Sanierung, Modernisierung und
Erweiterung von Gebäuden ergeben sich unterschiedliche
Anforderungen und unterschiedliche Möglichkeiten,
diese zu erfüllen.
Die beizubringenden Nachweise beziehen sich entweder
auf das einzelne Bau- oder Anlagenteil oder das gesamte
geänderte Gebäude:

• Energetischer Nachweis von Bauteilen (U-Wert)
• Erklärung des Unternehmers über durchgeführte Änderungen
• Energetischer Nachweis des geänderten Gebäudes, bzw. der Erweiterung
• Ausnahme nach EnEV § 24
• Befreiung nach EnEV § 25

Wir erstellen diese Nachweise, veranlassen, dass sie beigebracht
werden oder unterstützen denjenigen, der sie
beibringen muss.

BAUDENKMALE
Die meisten gebauten Zeugnisse vergangener Epochen
müssen energieeffizient werden, um erhalten werden zu
können. Dennoch dürfen energetische Verbesserungen dabei
den Charakter eines Baudenkmals nicht übermäßig beeinflussen.
Als vom WTA e.V. (wissenschaftlich-technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.)
zugelassener und von der dena (deutsche Energie Agentur)
gelisteter „Energieberater für Baudenkmale“ bringen wir historische
Bautechnik und heutige Energiestandards zusammen
und unterstützen unsere Kunden bei der Beantragung
attraktiver Förderungen.


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Senken der Nebenkosten
  • Längere Lebensdauer
  • Erhaltung des städtebaulichen Charakters durch
    Aufwertung des zu sanierenden Gebäudes
  • Höhere Wohnqualität

Der Energieausweis stellt eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard dar. Die Vorlage eines Energieausweises
ist verpflichtend, sobald ein Haus oder eine Nutzungseinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet wird.

Der Auftraggeber hat generell
Wahlfreiheit zwischen:

  • Energieverbrauchsausweis: Die Ausstellung dieses
    Nachweises basiert auf den Verbrauchsdaten (Energieträger
    der Heizung und des Warmwassers) der letzten
    beiden Jahre. In diesem Zeitraum darf die energetische
    Hülle jedoch nicht verändert worden sein.
  • Energiebedarfsausweis: Für die Nachweisführung
    eines Bedarfsausweises wird das Gebäude mit Hilfe
    einer Software nachgebaut und simuliert.

Bei Neubauten (keine Verbrauchsdaten vorhanden) und unsanierten
Wohnhäusern, die vor 1978 errichtet wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.


Ein Vorteil des bedarfsgestützten Ausweises ist die bessere Vergleichbarkeit der Gebäude, da das unterschiedliche Nutzerverhalten nicht mit einfließt, wie es im Verbrauchsausweis der Fall ist. 

Der Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau hat zusammen mit der Wissenschaft ein Bewertungssystem für Wohngebäude entwickelt, das einerseits als Instrument des Qualitätsmanagements in der Projektabwicklung dient und andererseits die Grundlage für ein Nachhaltigkeitssiegel ist.


Wir sind durch den NaWoh e.V. als Konformitätsprüfer für nachhaltige Wohngebäude anerkannt und vermitteln interessierten Bauherren, die das Nachhaltigkeitssiegel anstreben, das notwendige Wissen für den Zertifizierungsprozess und begleiten diese aktiv als Projekt-Koordinator.

Als Projektträger genießen Sie durch unsere Leistungen verschiedene Vorteile, die nicht zuletzt auch einem zufriedenen Nutzer zugute kommen:

  • Kontinuierliche Qualitätssicherung über die gesamte
    Projektlaufzeit
  • Vollständige und kompakte Übergabe- und
    Gebäudedokumentation
  • Wirtschaftliches Nachhaltigkeitssiegel
  • Transparenz durch Stärkenprofil
  • Positive Öffentlichkeitswirkung

 

Als Voraussetzung für die Bewilligung zinsgünstiger Kredite verlangt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dass die gesetzlichen
Grenzen unterschritten werden und weitere Bedingungen eingehalten werden. Durch die von der KfW bezuschusste
Baubegleitung stellen wir sicher, dass die berechneten Energiestandards auch in der Ausführung umgesetzt werden. Wir sind
berechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen zur Beantragung der Förderkredite auszustellen. Die Bescheinigungen zur Beantragung
der Förderkredite erhalten Sie von uns.

Folgende KfW Förderungen stehen für
Neubauten zur Verfügung:

Programm 153: Energieeffizient Bauen (bei Kauf oder
Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses)
Programm 431: Zuschuss Baubegleitung (bei Bau eines
KfW Effizienzhauses, für die Planung und Baubegleitung
durch einen Experten für Energieeffizienz)
Programm 433: Zuschuss Brennstoffzelle (für den Einbau
von Brennstoffzellen in Ihr Eigenheim)

Folgende KfW Förderungen stehen für Sanierungen
zur Verfügung:

Programm 151: Energieeffizient Sanieren (Kredit für die
Sanierung zum KfW Effizienzhaus oder einzelne energetische
Maßnahmen)
Programm 430: Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss
für die Sanierung zum KfW Effizienzhaus oder
einzelne energetische Maßnahmen)

Programm 431: Zuschuss Baubegleitung (bei Bau oder
Sanierung zum KfW Effizienzhaus für die Planung und
Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz)
Programm 159: Altersgerecht Umbauen (Kredit für mehr
Wohnkomfort und Einbruchschutz)
Programm 455: Altersgerecht Umbauen (Investitionszuschuss
für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz)

Folgende Förderungen stehen im Marktanreizprogramm
(MAP) des BAFA für Sanierungen zur Verfügung: BAFA

Solarthermie, energieeffiziente Wärmepumpen, Biomasseanlagen

Folgende Förderungen der Bayerischen Regierung stehen
für Neubauten und Sanierungen zur Verfügung:

10.000 Häuserprogramm

Wir unterstützen in Fragen rund um das energieeffiziente Bauen und Sanieren für zukunftsfähige, energetisch effiziente Nichtwohngebäude bzw. Gewerbegebäude. Hierbei beraten wir z. B. bezüglich gesetzlicher Vorgaben, relevanter Förderungen und entsprechender Anforderungen. Wichtig für uns sind die individuellen Wünsche und Belange unserer Kunden.

NEUBAU
SANIERUNG
FÖRDERUNGEN

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Energieeffiziente Gebäude und Anlagentechniken
    erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
  • Optimierte Anlagentechniken und Bauteile erhöhen die
    Behaglichkeit für die Mitarbeiter und steigern die
    Produktivität
  • Nebenkosten werden gesenkt
  • Erneuerbare und moderne Anlagen und Materialien
    erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und machen diese
    zukunftsfähig

Neu zu errichtende Nichtwohngebäude unterliegen ebenfalls gesetzlichen Vorgaben und müssen energetische Grenzwerte einhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte und welche Nachweise hierfür erbracht werden müssen regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Erbracht werden müssen:

NACHWEIS DES WÄRMESCHUTZES
NACHWEIS DES PRIMÄRENERGIEBEDARFS
NACHWEIS DES SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZES

Als Berechnungsgrundlage dient die DIN V18599. Darüber hinaus müssen die Bauteile und Wärmebrücken den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 sowie den klimabedingten Feuchteschutz nach DIN 4108-3 erfüllen.
Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) verlangt zudem, diese Gebäude zu bestimmten Anteilen aus regenerativen Energiequellen zu beheizten bzw. zu kühlen oder geeignete Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Unser Team aus Ingenieuren kann sämtliche dieser geforderten Nachweise erbringen, deren Umsetzung sicherstellen und gegebenenfalls gewünschte Förderungen beantragen.


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Energieeffiziente Gebäude und Anlagentechniken
    erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
  • Günstiges Abschneiden bei der Lebenszyklusbetrachtung
    durch nachhaltige wirtschaftliche und ökologische
    Planung
  • Der Einsatz moderner Technik und einer energetisch
    optimierten Gebäudehülle steigert den Wert Ihrer
    Immobilie und machen diese zukunftsfähig

Wir unterstützen mit unserem Know-how Eigentümer und Käufer bei dem Umbau, der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Gebäude und untersuchen diese auf unbedingte Nachrüstverpflichtungen. Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen erarbeiten wir Varianten und Lösungen nach den Wünschen unserer Kunden und in Abstimmung mit den weiteren Fachplanern.

Die beizubringenden Nachweise beziehen sich entweder auf einzelne Bau- oder Anlagenteile oder betrachten das Gebäude gesamtheitlich:

  • Energetischer Nachweis von Bauteilen (U-Wert)
    unter Einhaltung des Mindestwärmeschutzes
  • Fachunternehmererklärung der ausführenden
    Bauunternehmen über durchgeführte Maßnahmen
  • Energetischer Nachweis des geänderten Gebäudes
    bzw. der Erweiterung

Wir sind berechtigt, diese Nachweise zu erbringen, gegebenenfalls die Förderung zu beantragen und unterstützen den Auftraggeber bei der Umsetzung und Einhaltung der Rahmenbedingungen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Verringerung der Betriebskosten
  • Verlängerung des Lebenszyklus des Gebäudes
  • Optimierte Anlagentechniken und Bausubstanz erhöhen
    die Behaglichkeit für die Mitarbeiter und steigern die
    Produktivität

Die KfW fördert den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2 - Ausstoßes, im Rahmen verschiedener Förderprogramme.
Diese richten sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

Folgende KfW-Förderungen stehen für Nichtwohngebäude zur Verfügung:

Programm 276: Energieeffizient Bauen und Sanieren (Energiekosten im Gewerbegebäude senken)

Programm 292: Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/ -prozesse (Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen)

Programm 270: Erneuerbare Energien - Standard (Erneuerbare Energien nachhaltig nutzen)

Programm 275: Erneuerbare Energien – Speicher (Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern)

Programm 294: Effizienzprogramm – Abwärme (für Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung)

Die Bebauung des öffentlichen Raums und die Qualität, in der dies passiert, sind von unschätzbarer großer Bedeutung für Gesellschaft und Umwelt. Daher unterstützten wir Städte und Gemeinden beim lokalen Klimaschutz von der Durchführung von Erstberatungen, über städtebauliche energetische Bewertungen bis hin zu Energie- und Klimaschutzkonzepten.

Das sind Ihre Vorteile im Überblick:

  • Zukunftsfähige und energieeffiziente Strukturen in der
    Ortsplanung und eine nachhaltige Entwicklung auf
    städtebaulicher Ebene
  • Optimale Deckung bestehender Energiebedarfe durch
    lokal vorhandene Potenziale aus erneuerbaren
    Energien
  • Erhöhung der Standortattraktivität und Wohnqualität
  • Stärkung bestehender Ortszentren und
    Infrastruktureinrichtungen sowie Revitalisierung
    „unattraktiver“ Quartiere
  • Energetisch optimierte Ausweisung von
    Neubaugebieten
  • Fachliche Unterstützung von erfahrenen Beratern zum
    Thema Energie bei städtebaulichen Wettbewerben
    sowie Ausschöpfung der Fördermittel
  • Kooperation mit örtlichen Energieversorgern

Im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes beraten wir Kommunen, Städte und Landkreise bei der Energiebedarfsreduzierung durch Sanierungsfahrpläne sowie der Sicherstellung zukunftsfähiger und effizienter Energieversorgung zur Steigerung der Wohnqualität und Standortattraktivität bei gleichzeitiger Verbesserung des kommunalen Umweltschutzes. Wir gehen gezielt auf die von unseren Kunden gewünschten Anforderungen und Umfänge ein, von der Beratung hinsichtlich ganz konkreter Fragestellungen zur Ausarbeitung allumfassender Konzepte zum Thema Energie- und Klimaschutz.


Insbesondere für Kommunen, die noch keinerlei Berührungspunkte mit kommunalem Klimaschutz hatten, bieten wir im Rahmen einer Erstberatung einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Maßnahmen an. Kern der Erstberatung ist es, gemeinsam Einstiegsmaßnahmen und individuelle Umsetzungsstrategien zu definieren und Klimaschutzverantwortlichkeiten in Politik und Verwaltung zu institutionalisieren.
Diese Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz wird im Zuge der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert.

DAS SIND UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

Einstiegsberatung

  • strukturierter und systematischer Einstieg in den
    Klimaschutz
  • Institutionalisierung von Klimaschutz in Politik
    und Verwaltung
  • Aufzeigen von Optimierungspotenzialen (z. B. über Kennzahlenvergleiche) mit dem Ziel, kurzfristig
    umsetzbare und wirtschaftliche Klimaschutzmaßnahmen zu identifizieren
  • Aufzeigen von Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung mit sofortiger Umsetzung
  • Die Beteiligung interessierter Akteure aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung
  • Zeitplan zur Verankerung des kommunalen
    Klimaschutzes

Erarbeitung von Energie- und Klimaschutzkonzepten
sowie Energienutzungsplänen

  • Erstellung von Konzepten zur Energieeinsparung im
    Gebäudebestand anhand eines Maßnahmenkatalogs
  • Erläuterungen zu Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • Aufzeigen von Möglichkeiten der Nutzung
    erneuerbarer Energien
  • Energiemanagement mit Einbezug und Abstimmung
    der örtlichen Stadtwerke
  • Aufzeigen/Hilfestellung bei der Maßnahmenumsetzung

Da bereits auf der Ebene der Bauleitplanung die Weichenstellung für energieeffiziente Siedlungen stattfindet, unterstützen wir Kommunen und Städte schon in der frühen Phase der Ortsplanung. Dabei wird die örtliche Energiesituation betrachtet und analysiert, um eine zukunftsfähige und sichere Energieversorgung gewährleisten zu können.

Gehen Sie mit uns den entscheidenden Schritt in Richtung sicherer, unabhängiger und umweltfreundlicher
Energieversorgung!

 

 

DAS SIND UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

  • Entwicklung effizienter Flächennutzung
  • Energetische Überprüfung und Optimierung des
    städtebaulichen Entwurfs
  • Durchführung eines Flächenressourcenmanagement
    mit Flächen- und Nachverdichtungspotenzialen
  • Integration der Nutzung erneuerbarer Energien in
    die Bauleitplanung
  • Energiemanagement mit Einbezug und Abstimmung
    der örtlichen Stadtwerke
  • Aufzeigen von vertraglichen Regelungen als Mittel
    zur Maßnahmenumsetzung

 

Wir unterstützen Kommunen und Städte bei der Umnutzung und Revitalisierung von Siedlungen, um so möglichst wenig Neuflächen in Anspruch zu nehmen und bestehende Ortszentren und Infrastruktureinrichtungen zu stärken.

DAS SIND UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

  • Entwicklung effizienter Flächennutzung und eine
    optimierte technische Infrastruktur
  • Energieeffiziente Siedlungsstrukturen
  • Durchführung eines Flächenressourcenmanagement
    und Identifikation von Flächen- und Nachverdichtungs -
    potenzialen
  • Integration der Nutzung erneuerbarer Energien
  • Energiemanagement mit Einbezug und Abstimmung
    der örtlichen Stadtwerke

Mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013
soll die Implementierung der Nachhaltigkeit im Bauwesen
gefördert werden. Das fordert eine hohe Kompetenz
des Planungsteams.

Da die wettbewerbsbasierten Vergabeprozesse eine extrem
hohe Kompetenz des Planungsteams erfordern,
unterstützen wir Kommunen und Städte zum Thema
Energie- und Klimaschutz bei städtebaulichen Wettbewerben
und Investorenauswahlverfahren bei Grundstücksbebauungen.

 

DAS SIND UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

  • Gemeinsame Erarbeitung mit der Gemeinde von
    energetischen Bewertungskriterien im Städtebau
  • Integration des Themas Energie in die Ausschreibung
    / Auslobung
  • Begleitung und Beratung während des Wettbewerbsprozesses
  • Bewertung der Entwürfe zum Thema Energie mit
    energetischer Vorprüfung
  • Durchführung von Berechnungen zum gewünschten
    energetischen Standard der Gebäude beim Wunsch von
    Niedrigenergiegebäuden und gleichzeitiger rentabler
    Fern- bzw. Nahwärmenutzung
  • Energiemanagement mit Einbezug und Abstimmung
    der örtlichen Stadtwerke

Die effiziente und damit (nahezu) CO2 - neutrale Wärmeversorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz stellt somit einen Schritt in Richtung Autarkie sowie sicherer und umweltfreundlicher Energieversorgung dar. Wir helfen Ihnen mit einer Rentabilitätsbeurteilung entscheiden zu können, ob Nah- oder Fernwärmenetze sich in ihrer Kommune eignen.

DAS SIND UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

  • Berechnung von zukünftigen Wärmebedarfsdichten
    mit Berücksichtigung von Sanierung und
    demographischer Entwicklung
  • Analyse der vorhandenen Energieinfrastruktur
  • Analyse der ungenutzten Abwärme- und
    Energiepotenziale aus der Umwelt
  • Integration der Nutzung erneuerbarer Energien in
    die Energieversorgung
  • Planung neuer Energieversorgungskonzepte
    mit Einbezug der örtlichen Energiepotenziale
  • Erstellung eines Energiemanagements mit Einbezug
    der örtlichen Stadtwerke
  • Aufzeigen von vertraglichen Regelungen als Mittel
    zur Maßnahmenumsetzung

Insbesondere Kommunen weisen große Einsparpotenziale von Treibhausgasemissionen auf und sind damit ein wichtiger Bestandteil in der Erfüllung bundesweiter Klimaschutzziele. Daher soll durch die Kommunalrichtlinie „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)„ ein finanzieller Anreiz für Kommunen geschaffen werden, Treibhausgasemissionen kostengünstig und breitenwirksam zu reduzieren.

Gemäß Richtlinie können sowohl Kommunen, die noch keinerlei Klimaschutzaktivitäten implementiert haben, als auch Kommunen, die schon Klimaschutzkonzepte entwickelt haben, eine förderfähige Beratung durch uns in Anspruch nehmen.

ALS KOMMUNE SIND SIE ANTRAGSBERECHTIGT FÜR FÖRDERUNGEN ZU:

  • Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz
    (Förderung eines externen Beraters)
  • Klimaschutzkonzepte
  • Klimaschutzteilkonzepte
  • Klimaschutzmanagement
  • Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen,
    Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
    Sportstätten
  • Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten,
    Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Durch den Freistaat Bayern, den Bund und die Europäische Union werden außerdem im Rahmen verschiedener Städtebauförderungsprogramme Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereitgestellt.

WIR PRÜFEN UND UNTERSTÜTZEN SIE GERNE
BEI DER BEANTRAGUNG FOLGENDER
FÖRDERPROGRAMME:

  • Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
  • Bund-Länder-Programm Stadtumbau West
  • Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden
  • Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
  • Bayerisches Sonderprogramm Revitalisierung von
    Industrie- und Gewerbebrachen
  • Bayerisches Sonderprogramm Militärkonversion
  • Kommunalinvestitionsprogramm

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen, die richtige
Förderung zu bekommen!

Wir beraten Unternehmen im Bereich der Energieeffizienz
für eine zukunftsfähige und kostenoptimierte Produktion
und Prozesskette, um eine nachhaltige Verbesserung
der Energiebilanz zu erreichen. Unternehmen
können im Rahmen eines Energieaudits nach DIN 16247
eine umfassende Analyse der Ist Situation anfertigen
lassen, um somit gezielt Einsparpotenziale identifizieren
und nutzen zu können. Eine höhere Energieeffizienz und
damit verbundene Kosteneinsparungen tragen direkt zur
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei.

Wir gehen individuell auf die Ausgangslage und Zielsetzung
unserer Kunden ein und erarbeiten gemeinsam einen
geeigneten Maßnahmenkatalog.

DAS SIND UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

  • Besprechung mit dem Auftraggeber zur Klärung
    des Umfangs, Ablaufs und der Terminplanung
  • Analysen der Energieverbräuche anhand von
    Belegen des Basisjahres
  • Besichtigungstermin mit Ermittlung der Energieverbraucher
    und nachgelagerte Berechnung des Energieverbrauchs
  • Analyse der Ist-Situation
  • Konzeptentwicklung zur Effizienzsteigerung
    (z.B. durch Verminderung von Energieverlusten,
    Austausch veralteter Techniken und Änderung
    von Verhaltensweisen der Mitarbeiter)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung der Einsparvorschläge
  • Erstellen eines Energie-Audit-Berichts
  • Präsentation und Abschlussbesprechung der
    Ergebnisse vor dem Gremium des Auftraggebers

DAS SIND IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK:

  • Senken des Energieverbrauches und somit der
    Energiekosten
  • Aufdecken von Schwachstellen im
    Unternehmen/der Prozesskette
  • Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit
  • Steigerung der Transparenz durch das Identifizieren
    von Einsparpotentialen
  • Technische Grundlage zur Einführung eines
    weitergehenden Energiemanagementsystems